Bruchköbel ist eine Stadt im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
20.602 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63486
Vorwahlen
06181, 06185 (Butterstadt), 06183 (Oberissigheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bruchköbel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Grundschule im Bruchköbeler Stadtteil Roßdorf soll an einen neuen Standort 300 Meter weiter östlich verlegt werden, um den Schülern mehr Platz und bessere Bedingungen zu bieten. Dazu soll der Bebauungsplan angepasst werden, und Bürger können ab einem bestimmten Datum online und vor Ort ihre Meinung dazu abgeben.
Es gibt auch Beschlussvorlagen für verschiedene Bebauungspläne in Bruchköbel, wie den Bebauungsplan „Alter Festplatz“ und andere städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, die in den kommenden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden sollen.
Zudem sind verschiedene andere städtebauliche und haushaltsrelevante Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2025 geplant, einschließlich des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 und der Ergebnis- und Finanzplanung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.