Bruckmühl ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
16.724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83052
Vorwahl
08062
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergham, Breitenberg, Buchen, Ebersberg, Ginsham, Götting, Heufeldmühle, Hirschberg, Högling, Holzham, Hornau, Jenkofen, KirchdorfaHaunpold, Linden, Maxhofen, Mittenkirchen, Nacken, Noderwiechs, Oberholzham, Oberleiten, Oberstaudhausen, Oberwall, Oed, Orthofen, Ried, Sonnenleiten, Sonnenwiechs, Stachöd, Thalham, Unterholzham, Unterleiten, Unterstaudhausen, Unterwall, Voglried, Waith, Weidach, Weihenlinden, Wiechs
Gemeinde Bruckmühl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bruckmühl betreffen vor allem die Änderungen und Ergänzungen im Baugesetzbuch (BauGB) sowie die spezifischen Verfahrensregeln.
- Die Vorschrift des § 13b BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Ortsrandlagen wurde zum 01.01.2024 aufgrund von Unvereinbarkeit mit Unionsrecht außer Kraft gesetzt.
- Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB kann unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, einschließlich Erleichterungen bei der Umweltprüfung und dem naturschutzrechtlichen Ausgleich.
- Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 förmlich eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.
- Der Satzungsbeschluss für Bebauungspläne muss bis zum 31.12.2024 gefasst werden, um die entsprechenden Erleichterungen zu nutzen.
- Die Veröffentlichung und Beteiligung von Bürgern und Behörden erfolgt weiterhin gemäß den Vorgaben des BauGB, einschließlich der öffentlichen Auslegung und der elektronischen Bereitstellung der Unterlagen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.