Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Neubiberg

Neubiberg ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, mit den Ortsteilen Neubiberg und Unterbiberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
14.473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85579
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 12, 85579 Neubiberg
Rathausplatz 12, 85579 Neubiberg 85579 Bayern DE
Website
Ortsteile
Unterbiberg, Unterbiberg
Adressen:
1. Gemeinde Neubiberg, Rathausplatz 1, 85579 Neubiberg
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Gabelsbergerstraße 2, 80333 München
Gemeinde Neubiberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Neubiberg hat am 22. April 2024 den Bebauungsplan Nr. 85 „Zukunftspark Neubiberg“ beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Technologie-Campus mit bis zu 25 Meter hohen, ökologisch nachhaltigen Gebäuden auf dem Kapellenfeld vor. Es sind auch ein Landschaftspark und Photovoltaikanlagen geplant, um die Frischluftzufuhr für München und die umliegenden Gemeinden zu erhalten. Trotz der Bebauung sollen Naherholungsflächen und Retentionsflächen für den Hochwasserschutz entstehen.

Es gab massiven Protest gegen die Bebauung, da diese die Frischluftzufuhr und die Grünstruktur im Hachinger Tal gefährden könnte. Die Gemeinde informierte die Bürger über das Projekt am 25. April und das Beteiligungsverfahren wurde mit einer amtlichen Bekanntmachung vom 6. Mai 2024 eröffnet.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.