Brunsbüttel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbrʊnsbʏtl] (niederdeutsch: Bruunsbüddel) ist eine Industrie- und Hafenstadt im Kreis Dithmarschen von Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
12.381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25541
Vorwahlen
04851, 04852, 04855
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhafen, Belmermoor, Brunsbütteleraltenkoog, Diekshörn, Groden, Hermannshof, Josenburg, Mühlenstraßen, Nordhusen, Nordorf, Ohlen, Osterbelmhusen, Ostermoor, Sösmenhusen, Westerbelmhusen, Westerbüttel, Zweidorf
Gemeinde Brunsbüttel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Brunsbüttel betreffen den Bebauungsplan Nr. 93 für das Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße. Dieses Gebiet, etwa 6,38 ha groß, soll als Gewerbegebiet überplant werden, um weitere Flächen für kleine und mittlere Gewerbebetriebe, insbesondere in Richtung Businesspark oder Technologiezentrum mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien, bereitzustellen. Die Erschließung soll über den angrenzenden Teil der Westerbütteler Straße erfolgen. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass gegen diesen Bebauungsplan grundsätzlich keine Bedenken bestehen, insbesondere stehen Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungszielen nicht entgegen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.