Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hemmingstedt

Hemmingstedt ist eine Gemeinde im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
2867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25770
Vorwahl
0481
Adresse der Amtsverwaltung
Kirchspielsweg 6, 25746 Heide
Kirchspielsweg 6, 25746 Heide 25770 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Braaken, Hemmingstederfeld, Hohenheide, Ketelsbttel, Norderwurth, OpdeHell, Schwienmoor, Volkerswurth, Braaken, Hemmingstederfeld, Hohenheide, Ketelsbüttel, Norderwurth, OpdeHell, Schwienmoor, Volkerswurth
Adressen:
1. Gemeindebüro Hemmingstedt
Hauptstraße 1
25761 Hemmingstedt

2. Amtsgericht Heide
Am Gericht 1
25746 Heide

3. Landkreis Dithmarschen
Wörthstraße 4
25746 Heide
Gemeinde Hemmingstedt – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.