Brüggen ist eine Gemeinde in der Region Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41379
Vorwahlen
02163, 02157
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Born, Genholt, Genrohe, Haverslohe, Lüttelbracht, Posthof, Schneebach
Gemeinde Brüggen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Bra/35 "Westlich der Kaldenkirchener Straße" zur Errichtung eines 3-geschossigen Mehrfamilienhauses und einer Stellplatzanlage, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vom 18.10.2024 bis 21.11.2024.
- Bebauungsplan Brü/15D "Gewerbegebiet Weihersfeld" für produzierendes Gewerbe, erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.10.2024 bis 06.11.2024.
- Bebauungsplan Brü/50 "Östliches Weihersfeld/Borner Straße" zur Steuerung von Einzelhandelsnutzungen, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 17.05.2024 bis 21.06.2024.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.