Brüggen ist eine Gemeinde in der Region Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41379
Vorwahlen
02163, 02157
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Born, Genholt, Genrohe, Haverslohe, Lüttelbracht, Posthof, Schneebach
Gemeinde Brüggen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Bra/35 "Westlich der Kaldenkirchener Straße" zur Errichtung eines 3-geschossigen Mehrfamilienhauses und einer Stellplatzanlage, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vom 18.10.2024 bis 21.11.2024.
- Bebauungsplan Brü/15D "Gewerbegebiet Weihersfeld" für produzierendes Gewerbe, erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.10.2024 bis 06.11.2024.
- Bebauungsplan Brü/50 "Östliches Weihersfeld/Borner Straße" zur Steuerung von Einzelhandelsnutzungen, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 17.05.2024 bis 21.06.2024.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.