Burscheid ist eine Kleinstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 19.000 Einwohnern. August 1856 bekam die damalige Landgemeinde durch den König Friedrich Wilhelm IV. Burscheid ist eine Kleinstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 19.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
18.681 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51399
Vorwahl
02174
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die SPD-Fraktion in Burscheid hat im März 2024 einen Antrag zur baulichen Veränderung der Auf- und Abfahrten der Bundesautobahn 1 in Richtung Leverkusen gestellt. Dieser Antrag zielt auf die Optimierung der Verkehrsführung durch die Verlegung der Abfahrt in das erweiterte Gewerbegebiet Linde/Irlen und die Implementierung eines Kreisverkehrs. Zudem soll die bestehende Ampelanlage an der Kreuzung Höhestraße/L188/Hammerweg durch einen Kreisverkehr ersetzt werden, um Verkehrsüberlastung und Staus zu reduzieren.
Zusätzlich sieht das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025 (IEHK) umfangreiche Maßnahmen zur Stadtentwicklung vor, einschließlich der Gestaltung einer weichen Fußgängerzone in der Innenstadt, der Stärkung der Zentren, der Nachverdichtung und Neubauvorhaben entlang der Friedrich-Goetze-Straße und der Mittelstraße, sowie der Aufwertung des Panorama-Radwegs und der innerstädtischen Freiräume.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.