Burscheid ist eine Kleinstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 19.000 Einwohnern. August 1856 bekam die damalige Landgemeinde durch den König Friedrich Wilhelm IV. Burscheid wurde bereits 1175 erstmals urkundlich erwähnt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
18.681 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51399
Vorwahl
02174
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die SPD-Fraktion in Burscheid hat im März 2024 einen Antrag zur baulichen Veränderung der Auf- und Abfahrten der Bundesautobahn 1 in Richtung Leverkusen gestellt. Dieser Antrag zielt auf die Optimierung der Verkehrsführung durch die Verlegung der Abfahrt in das erweiterte Gewerbegebiet Linde/Irlen und die Implementierung eines Kreisverkehrs. Zudem soll die bestehende Ampelanlage an der Kreuzung Höhestraße/L188/Hammerweg durch einen Kreisverkehr ersetzt werden, um Verkehrsüberlastung und Staus zu reduzieren.
Zusätzlich sieht das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025 (IEHK) umfangreiche Maßnahmen zur Stadtentwicklung vor, einschließlich der Gestaltung einer weichen Fußgängerzone in der Innenstadt, der Stärkung der Zentren, der Nachverdichtung und Neubauvorhaben entlang der Friedrich-Goetze-Straße und der Mittelstraße, sowie der Aufwertung des Panorama-Radwegs und der innerstädtischen Freiräume.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.