Burscheid wurde bereits 1175 erstmals urkundlich erwähnt. Burscheid ist eine Kleinstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 19.000 Einwohnern. Am 18
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
18.681 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51399
Vorwahl
02174
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die SPD-Fraktion in Burscheid hat im März 2024 einen Antrag zur baulichen Veränderung der Auf- und Abfahrten der Bundesautobahn 1 in Richtung Leverkusen gestellt. Dieser Antrag zielt auf die Optimierung der Verkehrsführung durch die Verlegung der Abfahrt in das erweiterte Gewerbegebiet Linde/Irlen und die Implementierung eines Kreisverkehrs. Zudem soll die bestehende Ampelanlage an der Kreuzung Höhestraße/L188/Hammerweg durch einen Kreisverkehr ersetzt werden, um Verkehrsüberlastung und Staus zu reduzieren.
Zusätzlich sieht das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025 (IEHK) umfangreiche Maßnahmen zur Stadtentwicklung vor, einschließlich der Gestaltung einer weichen Fußgängerzone in der Innenstadt, der Stärkung der Zentren, der Nachverdichtung und Neubauvorhaben entlang der Friedrich-Goetze-Straße und der Mittelstraße, sowie der Aufwertung des Panorama-Radwegs und der innerstädtischen Freiräume.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.