Burscheid wurde bereits 1175 erstmals urkundlich erwähnt. Burscheid ist eine Kleinstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 19.000 Einwohnern. Burscheid wurde bereits 1175 erstmals urkundlich erwähnt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
18.681 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51399
Vorwahl
02174
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die SPD-Fraktion in Burscheid hat im März 2024 einen Antrag zur baulichen Veränderung der Auf- und Abfahrten der Bundesautobahn 1 in Richtung Leverkusen gestellt. Dieser Antrag zielt auf die Optimierung der Verkehrsführung durch die Verlegung der Abfahrt in das erweiterte Gewerbegebiet Linde/Irlen und die Implementierung eines Kreisverkehrs. Zudem soll die bestehende Ampelanlage an der Kreuzung Höhestraße/L188/Hammerweg durch einen Kreisverkehr ersetzt werden, um Verkehrsüberlastung und Staus zu reduzieren.
Zusätzlich sieht das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025 (IEHK) umfangreiche Maßnahmen zur Stadtentwicklung vor, einschließlich der Gestaltung einer weichen Fußgängerzone in der Innenstadt, der Stärkung der Zentren, der Nachverdichtung und Neubauvorhaben entlang der Friedrich-Goetze-Straße und der Mittelstraße, sowie der Aufwertung des Panorama-Radwegs und der innerstädtischen Freiräume.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.