August 1856 bekam die damalige Landgemeinde durch den König Friedrich Wilhelm IV. Am 18. Burscheid ist eine Kleinstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 19.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
18.681 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51399
Vorwahl
02174
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die SPD-Fraktion in Burscheid hat im März 2024 einen Antrag zur baulichen Veränderung der Auf- und Abfahrten der Bundesautobahn 1 in Richtung Leverkusen gestellt. Dieser Antrag zielt auf die Optimierung der Verkehrsführung durch die Verlegung der Abfahrt in das erweiterte Gewerbegebiet Linde/Irlen und die Implementierung eines Kreisverkehrs. Zudem soll die bestehende Ampelanlage an der Kreuzung Höhestraße/L188/Hammerweg durch einen Kreisverkehr ersetzt werden, um Verkehrsüberlastung und Staus zu reduzieren.
Zusätzlich sieht das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025 (IEHK) umfangreiche Maßnahmen zur Stadtentwicklung vor, einschließlich der Gestaltung einer weichen Fußgängerzone in der Innenstadt, der Stärkung der Zentren, der Nachverdichtung und Neubauvorhaben entlang der Friedrich-Goetze-Straße und der Mittelstraße, sowie der Aufwertung des Panorama-Radwegs und der innerstädtischen Freiräume.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.