Böhlen ist eine Stadt südlich von Leipzig im Landkreis Leipzig, Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6701 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04564
Vorwahlen
034206034299 (Großdeuben)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Böhlen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Böhlen, Neukieritzsch und Rötha haben Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Witznitz“ gefasst. Der Vorhabenträger, MOVE ON Energy GmbH, hat sich vertraglich zur Planung und Durchführung des Vorhabens verpflichtet und übernimmt die Erschließungskosten. Die Kommunen ändern ihre Flächennutzungspläne in einem Parallelverfahren. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt, um die relevanten Umweltbelange zu berücksichtigen.
Zusätzlich wurde für den Bebauungsplan „Pohlersfeld“ in Böhlen eine zweite Änderung beschlossen, um die Verkaufsfläche eines Lidl-Marktes zu erweitern und bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen. Diese Änderung umfasst die Ausweisung von Sondergebietsflächen und berücksichtigt Umweltbelange wie Schallimmissionen und Bodenversiegelung.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.