Böhlen ist eine Stadt südlich von Leipzig im Landkreis Leipzig, Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6701 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04564
Vorwahlen
034206034299 (Großdeuben)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Böhlen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Böhlen, Neukieritzsch und Rötha haben Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Witznitz“ gefasst. Der Vorhabenträger, MOVE ON Energy GmbH, hat sich vertraglich zur Planung und Durchführung des Vorhabens verpflichtet und übernimmt die Erschließungskosten. Die Kommunen ändern ihre Flächennutzungspläne in einem Parallelverfahren. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt, um die relevanten Umweltbelange zu berücksichtigen.
Zusätzlich wurde für den Bebauungsplan „Pohlersfeld“ in Böhlen eine zweite Änderung beschlossen, um die Verkaufsfläche eines Lidl-Marktes zu erweitern und bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen. Diese Änderung umfasst die Ausweisung von Sondergebietsflächen und berücksichtigt Umweltbelange wie Schallimmissionen und Bodenversiegelung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.