Jahrhundert die intensive Kolonisation Sachsens. Unter Wiprecht von Groitzsch begann im frühen 12
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7586 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04539
Vorwahlen
034296, 034492 (Berndorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Groitzsch plant an der Schletterstraße ein Wohngebiet mit insgesamt 3 Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzelhäusern schaffen, da in der Stadt eine konkrete und anhaltende Nachfrage nach Bauland und Wohnungen besteht. Der Plan umfasst die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Storchennisthilfe sowie von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans muss jedoch vor dem 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2024 gefasst werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.