Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Groitzsch

Jahrhundert die intensive Kolonisation Sachsens. Groitzsch ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7586 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04539
Vorwahlen
034296, 034492 (Berndorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 04539 Groitzsch
Markt 1, 04539 Groitzsch 04539 Sachsen DE
Website
Gemeinde Groitzsch – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 16:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Groitzsch plant an der Schletterstraße ein Wohngebiet mit insgesamt 3 Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzelhäusern schaffen, da in der Stadt eine konkrete und anhaltende Nachfrage nach Bauland und Wohnungen besteht. Der Plan umfasst die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Storchennisthilfe sowie von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans muss jedoch vor dem 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2024 gefasst werden.

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.