Unter Wiprecht von Groitzsch begann im frühen 12. Jahrhundert die intensive Kolonisation Sachsens
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7586 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04539
Vorwahlen
034296, 034492 (Berndorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Groitzsch plant an der Schletterstraße ein Wohngebiet mit insgesamt 3 Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzelhäusern schaffen, da in der Stadt eine konkrete und anhaltende Nachfrage nach Bauland und Wohnungen besteht. Der Plan umfasst die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Storchennisthilfe sowie von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans muss jedoch vor dem 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2024 gefasst werden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.