Coswig (Anhalt) ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.986 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
06868, 06869
Vorwahlen
034903, 034907, 034923, 034929
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Coswig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Coswig stimmte am 11. Dezember 2024 über den Bebauungsplan für das neue Baugebiet Sandleite ab, bei dem die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung und des Klimaschutzkonzepts der Stadt nicht umgesetzt wurden. Die Fraktion Bündnis für ein nachhaltiges Coswig kritisierte die Entscheidung scharf, da die CDU und AfD gegen die Nutzung von Solarenergie auf Dächern von Neubauten stimmten, trotz strenger Vorgaben in anderen gestalterischen Fragen.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau eines Einkaufszentrums an der Holländer Mühle, das durch Naturschutzauflagen gefährdet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben könnte.
Zudem gibt es Fortschreibungen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und des Flächennutzungsplans, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und den Erhalt des baukulturellen Erbes in Coswig konzentrieren.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.