Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Moritzburg

Moritzburg ist eine Gemeinde in Sachsen, die bis 1934 den Namen Eisenberg-Moritzburg trug. Der Ort ist vor allem durch das Jagd- und Barockschloss und als Sterbeort von Käthe Kollwitz bekannt.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
8344 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01466–01468
Vorwahlen
035207, 0351, 035243 (Steinbach)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Moritzburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg

2. Ordnungsamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg

3. Standesamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 17:30 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:30 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat am 27.03.2023 den Bebauungsplan "Mischgebiet Friedewald - 1. Änderung B-Plan Gewerbepark Friedewald" in der Fassung vom November 2020 mit redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung am 01.05.2023 in Kraft.

Der Bebauungsplan kann in der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 3a, oder online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen und den Internetauftritt der Gemeinde Moritzburg eingesehen werden.

Es gibt auch Hinweise auf die Fristen für die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängeln des Abwägungsverfahrens, die innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht werden müssen.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.