Moritzburg ist eine Gemeinde in Sachsen, die bis 1934 den Namen Eisenberg-Moritzburg trug.
Der Ort ist vor allem durch das Jagd- und Barockschloss und als Sterbeort von Käthe Kollwitz bekannt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8344 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01466–01468
Vorwahlen
035207, 0351, 035243 (Steinbach)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Moritzburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
2. Ordnungsamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
3. Standesamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
Gemeinde Moritzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat am 27.03.2023 den Bebauungsplan "Mischgebiet Friedewald - 1. Änderung B-Plan Gewerbepark Friedewald" in der Fassung vom November 2020 mit redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung am 01.05.2023 in Kraft.
Der Bebauungsplan kann in der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 3a, oder online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen und den Internetauftritt der Gemeinde Moritzburg eingesehen werden.
Es gibt auch Hinweise auf die Fristen für die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängeln des Abwägungsverfahrens, die innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht werden müssen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.