Moritzburg ist eine Gemeinde in Sachsen, die bis 1934 den Namen Eisenberg-Moritzburg trug.
Der Ort ist vor allem durch das Jagd- und Barockschloss und als Sterbeort von Käthe Kollwitz bekannt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8344 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01466–01468
Vorwahlen
035207, 0351, 035243 (Steinbach)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Moritzburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
2. Ordnungsamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
3. Standesamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
Gemeinde Moritzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat am 27.03.2023 den Bebauungsplan "Mischgebiet Friedewald - 1. Änderung B-Plan Gewerbepark Friedewald" in der Fassung vom November 2020 mit redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung am 01.05.2023 in Kraft.
Der Bebauungsplan kann in der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 3a, oder online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen und den Internetauftritt der Gemeinde Moritzburg eingesehen werden.
Es gibt auch Hinweise auf die Fristen für die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängeln des Abwägungsverfahrens, die innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht werden müssen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.