Moritzburg ist eine Gemeinde in Sachsen, die bis 1934 den Namen Eisenberg-Moritzburg trug.
Der Ort ist vor allem durch das Jagd- und Barockschloss und als Sterbeort von Käthe Kollwitz bekannt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8344 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01466–01468
Vorwahlen
035207, 0351, 035243 (Steinbach)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Moritzburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
2. Ordnungsamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
3. Standesamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
Gemeinde Moritzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat am 27.03.2023 den Bebauungsplan "Mischgebiet Friedewald - 1. Änderung B-Plan Gewerbepark Friedewald" in der Fassung vom November 2020 mit redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung am 01.05.2023 in Kraft.
Der Bebauungsplan kann in der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 3a, oder online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen und den Internetauftritt der Gemeinde Moritzburg eingesehen werden.
Es gibt auch Hinweise auf die Fristen für die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängeln des Abwägungsverfahrens, die innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht werden müssen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.