Moritzburg ist eine Gemeinde in Sachsen, die bis 1934 den Namen Eisenberg-Moritzburg trug.
Der Ort ist vor allem durch das Jagd- und Barockschloss und als Sterbeort von Käthe Kollwitz bekannt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8344 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01466–01468
Vorwahlen
035207, 0351, 035243 (Steinbach)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Moritzburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
2. Ordnungsamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
3. Standesamt Moritzburg
Hauptstraße 1
01468 Moritzburg
Gemeinde Moritzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat am 27.03.2023 den Bebauungsplan "Mischgebiet Friedewald - 1. Änderung B-Plan Gewerbepark Friedewald" in der Fassung vom November 2020 mit redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung am 01.05.2023 in Kraft.
Der Bebauungsplan kann in der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 3a, oder online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen und den Internetauftritt der Gemeinde Moritzburg eingesehen werden.
Es gibt auch Hinweise auf die Fristen für die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängeln des Abwägungsverfahrens, die innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht werden müssen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.