Delitzsch ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdeːlɪtʃ], aus altsorbisch děľc oder delč für „Hügel“) ist eine Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum im Nordwesten des Freistaates Sachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
24.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04509
Vorwahl
034202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Delitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Technische Ausschuss von Delitzsch hat die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gelände des Center for the Transformation of Chemistry (CTC) beschlossen. Ein Ingenieurbüro aus Leipzig wird den Bebauungsplan erstellen, das Auftragsvolumen beträgt rund 141.000 Euro. Der Planungsbeginn soll im Frühjahr starten, der nördliche Teil soll bis Jahresende 2024 und der südliche Teil bis Ende 2025 beplant werden.
- Die Bebauung des CTC-Geländes auf dem ehemaligen Zuckerfabrikgelände in Delitzsch soll erst 2027 fertiggestellt sein. Derzeit werden Altlasten beseitigt und es wird geplant, historische Gebäude in das Forschungszentrum zu integrieren.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.