Schkeuditz (.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʃkɔʏdɪts) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Nordsachsen im Nordwesten von Sachsen
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
18.574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04435
Vorwahlen
034204, 034205, 034207
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schkeuditz
Markt 1
04435 Schkeuditz
2. Bürgeramt Schkeuditz
Markt 1
04435 Schkeuditz
3. Ordnungsamt Schkeuditz
Markt 1
04435 Schkeuditz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf