Dietzenbach ist die Kreisstadt des Landkreises Offenbach in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
34.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63128
Vorwahl
06074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dietzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 „Südlich der Grenzstraße – Die Hainäcker“ ist im Gange, mit der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
- Der Bebauungsplan Nr. 3B/3 „Am Park & Ride - östlich der S-Bahnstation Mitte“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, mit der Vorprüfung ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
- Der Bebauungsplan Nr. 105 „An der Nordweststraße“ sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten vor, mit einer maßvollen Bebauung und der Einbeziehung eines Bolzplatzes in die Planung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung