Dietzenbach ist die Kreisstadt des Landkreises Offenbach in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
34.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63128
Vorwahl
06074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dietzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 „Südlich der Grenzstraße – Die Hainäcker“ ist im Gange, mit der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
- Der Bebauungsplan Nr. 3B/3 „Am Park & Ride - östlich der S-Bahnstation Mitte“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, mit der Vorprüfung ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
- Der Bebauungsplan Nr. 105 „An der Nordweststraße“ sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten vor, mit einer maßvollen Bebauung und der Einbeziehung eines Bolzplatzes in die Planung.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung