Dietzenbach ist die Kreisstadt des Landkreises Offenbach in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
34.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63128
Vorwahl
06074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dietzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 „Südlich der Grenzstraße – Die Hainäcker“ ist im Gange, mit der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
- Der Bebauungsplan Nr. 3B/3 „Am Park & Ride - östlich der S-Bahnstation Mitte“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, mit der Vorprüfung ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
- Der Bebauungsplan Nr. 105 „An der Nordweststraße“ sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten vor, mit einer maßvollen Bebauung und der Einbeziehung eines Bolzplatzes in die Planung.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet