Dietzenbach ist die Kreisstadt des Landkreises Offenbach in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
34.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63128
Vorwahl
06074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dietzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 „Südlich der Grenzstraße – Die Hainäcker“ ist im Gange, mit der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
- Der Bebauungsplan Nr. 3B/3 „Am Park & Ride - östlich der S-Bahnstation Mitte“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, mit der Vorprüfung ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
- Der Bebauungsplan Nr. 105 „An der Nordweststraße“ sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten vor, mit einer maßvollen Bebauung und der Einbeziehung eines Bolzplatzes in die Planung.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.