Die Stadt Dinslaken liegt am unteren Niederrhein am nordwestlichen Rand des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
67.114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46535, 46537, 46539
Vorwahl
02064
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei, Barmingholten, Bruckhausen, Feldmark, Grafschaft, Hiesfeld, HinterdenKämpen, Lohberg, Sträterei
Gemeinde Dinslaken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Zechengelände Lohberg in Dinslaken umfasst eine zweiphasige Umsetzung. Der erste Bauabschnitt von 2008 bis 2013 konzentrierte sich auf vorbereitende Planungen, Strategieentwicklung, Bodensanierung, Abriss von Gebäuden und die Herstellung von Infrastruktur. Der zweite Bauabschnitt von 2014 bis 2019 beinhaltet bauliche Maßnahmen, wie die Fertigstellung des Lohberg-Corsos, die Realisierung von Wohnclustern, die Vermarktung des Zentral- und Mischclusters und die Entwicklung des Gewerbeclusters, größtenteils durch private Investitionen finanziert.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.