Die Stadt Kamp-Lintfort liegt am unteren Niederrhein am westlichsten Rand des Ruhrgebiets im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47475
Vorwahl
02842
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baerlag-Altfeld, Brckerheide, Eyll, Hoerstgen, Kamperbrck, Rossenray, Saalhoff, Baerlag-Altfeld, Brückerheide, Eyll, Hoerstgen, Kamperbrück, Rheinkamp-Niephauserfeld, Rossenray, Saalhoff
Adressen:
Stadt Kamp-Lintfort
Rathausplatz 1
47475 Kamp-Lintfort
Bürgeramt Kamp-Lintfort
Rathausplatz 1
47475 Kamp-Lintfort
Finanzamt Moers
Kaiserstraße 60
47441 Moers
Gemeinde Kamp-Lintfort – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Aktuell wird für das Plangebiet im Niersenbruch die Erschließungsplanung konkretisiert und der Bebauungsplan um eine Fläche für einen Supermarkt erweitert. Die ursprünglich geplante Zufahrt von der Saalhoffer Straße ins Plangebiet entfällt, da sie eine größere Flächeninanspruchnahme und den Abbau von zehn geschützten Ahornbäumen erfordern würde. Stattdessen zeigt ein Verkehrsgutachten, dass der Mehrverkehr durch das Neubaugebiet auch ohne Anbindung an die Saalhoffer Straße abgewickelt werden kann. Eine Fläche auf dem ehemaligen Hauptschulgelände an der Wiesenbruchstraße soll für einen neuen Supermarkt genutzt werden, um die Nahversorgung im Stadtteil Niersenbruch zu verbessern.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.