Drolshagen ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Olpe im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57489
Vorwahlen
02761, 02763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Benolpe, Börlinghausen, Gelslingen, Kram, Benolpe, Börlinghausen, Gelslingen, Kram
Gemeinde Drolshagen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Masterplan „Drei Höfe Drolshagen“ sieht die Entwicklung eines zukunftsorientierten Wohnquartiers vor, das die Bereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit zusammenbringt. Das Quartier soll auf einer Fläche von 40.000 Quadratmetern oberhalb der B 55 entstehen und durch die Nutzung von Sonnenenergie und Erdwärme energetisch autark sein. Es wird in drei Bereiche unterteilt: Der Gasthof für dauerhafte und zeitweise Wohnmöglichkeiten, der Werkhof für kleinere Betriebe und Handwerk, und der Landhof für den Anbau eigener Produkte.
In den nächsten Wochen soll die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss fassen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorliegen könnte. Parallel dazu muss eine Genossenschaft ein Finanzierungskonzept entwickeln. Das Projekt ist von der Bundesstiftung Umwelt gefördert und soll als Blaupause für andere Kommunen dienen.
Architektur-Studenten der Hochschule in Aachen waren bereits vor Ort, um sich zu informieren und Pläne für das Areal zu entwickeln.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.