Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Dörentrup

Dörentrup  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdœːɐntʁʊp] ist eine Gemeinde im Nordosten Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
7630 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32694
Vorwahl
05265
Adresse der Gemeinde
Poststraße 11, 32694 Dörentrup
Poststraße 11, 32694 Dörentrup 32694 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Gemeinde Dörentrup – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Dörentrup in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich allgemeine Informationen zu Grundstückspreisen und Bauleitplanungen im Kreis Lippe, aber nicht spezifisch Dörentrup.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.