Edertal ist eine an der Eder gelegene Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
6211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34549
Vorwahlen
05623, 05621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edertal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Edertal hat einen Vorentwurf für den Bebauungsplan „Urlaubsquartier Edersee“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Der Plan sieht die Ansiedlung von Ferienhäusern auf einer etwa 1,1 ha großen Fläche westlich des ehemaligen Ederseeheims vor. Es wurden überarbeitete Planungen vorgelegt, die die Einpassung der Bebauung in die topografische Situation und den vorhandenen Baumbestand sicherstellen sollen. Ein städtebaulicher Vertrag soll dauerhaftes Wohnen ausschließen und die Ferienhäuser nur für maximal 50 Tage im Jahr zur Eigennutzung zulassen. Die Obere Naturschutzbehörde hat unter Einhaltung bestimmter Hinweise für die Bauleitplanung das Vorhaben als vertretbar eingestuft.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.