Egling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
5410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82544
Vorwahlen
08176, 08170, 08171, 08178
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aufhofen, Dettenhausen, Hattenhofen, Heinrichshofen, Oberegling, Aufhofen, Dettenhausen, Hattenhofen, Heinrichshofen, Oberegling
Gemeinde Egling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Verwaltungsgericht München hat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Egling" für unwirksam erklärt, weil die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln nicht hinreichend bestimmt waren und stattdessen alte Kontingente übernommen wurden. Die Gemeinde plant, ein Gutachten zu den aktuellen Werten in Auftrag zu geben und ein Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan einzuleiten, um den Plan unanfechtbar zu machen. Der Ausschluss von Wohnnutzungen und Hotel- und Beherbergungsstätten im Gewerbegebiet bleibt bestehen. Das schriftliche Urteil wird in den nächsten Wochen zugestellt, und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.