Elsfleth [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ɛlsˈfleːt] ist eine Stadt im Landkreis Wesermarsch im Oldenburger Land in Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
9113 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26931
Vorwahlen
04404, 04483, 04485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deichstcken, Fnfhausen, Hogenkamp, Huntebrck, Lichtenberg, Lienen, Neuenfelde, Oberrege, Rajenberg, Vorwerkshof, Wehrder, Deichstücken, Fünfhausen, Hogenkamp, Huntebrück, Lichtenberg, Lienen, Neuenfelde, Oberrege, Rajenberg, Vorwerkshof, Wehrder
Gemeinde Elsfleth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Elsfleth in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit allgemeinen Informationen zu Bauleitplänen und Veröffentlichungen im Amtsblatt, aber es fehlen spezifische aktuelle Nachrichten zu Bebauungsplänen in Elsfleth.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.