Lemwerder ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch in Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
7047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27809
Vorwahl
0421
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf, Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbüttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder
2. Ordnungsamt Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder
3. Einwohnermeldeamt Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder
Gemeinde Lemwerder – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lemwerder plant die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Butzhausen. Dazu wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert (2. Änderung) und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ aufgestellt. Die Planungsunterlagen wurden vom 13. Mai 2024 bis 13. Juni 2024 der Öffentlichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 18 ha und weist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung Agri-Photovoltaik aus.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.