Lemwerder ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch in Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
7047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27809
Vorwahl
0421
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf, Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbüttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder
2. Ordnungsamt Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder
3. Einwohnermeldeamt Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder
Gemeinde Lemwerder – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lemwerder plant die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Butzhausen. Dazu wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert (2. Änderung) und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ aufgestellt. Die Planungsunterlagen wurden vom 13. Mai 2024 bis 13. Juni 2024 der Öffentlichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 18 ha und weist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung Agri-Photovoltaik aus.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.