Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Eppelheim ist eine Stadt im Rhein-Neckar-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
15.359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69214
Vorwahl
06221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkighöfe, Birkighöfe
Gemeinde Eppelheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Technische Ausschuss in Eppelheim hat eine verspätete Anhörung zum Bebauungsplan „Schwetzinger Höfe“ in Schwetzingen zugestimmt, obwohl dies keine Auswirkungen auf Eppelheim hat. Es gab eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Stellungnahme, da diese möglicherweise nicht mehr berücksichtigt wird. Zudem wurde über die Wiedernutzbarmachung des Pfaudler-Areals in der Schwetzinger Oststadt gesprochen, das jedoch nicht Eppelheim betrifft.
In Eppelheim selbst gab es keine neuen spezifischen Entscheidungen oder Änderungen zu den Bebauungsplänen, aber es wurde erwähnt, dass die Stadt Eppelheim laufende Planverfahren hat, die auf der Stadtwebsite eingesehen werden können.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.