Zur Gemeinde Plankstadt gehören außer dem gleichnamigen Dorf keine weiteren Ortschaften
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
10.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68723
Vorwahl
06202
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
Gemeinde Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Bürgeramt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Ordnungsamt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Gemeinde Plankstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Plankstadt hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 beschlossen, Bauplätze im Baugebiet „Kantstraße-Nord“ (Bertha-Benz-Straße) zu Festpreisen zu veräußern. Diese Grundstücke stehen für Privatpersonen und Bauträger zum Verkauf, mit einer Baufertigstellungsverpflichtung innerhalb von 3,5 Jahren und einer Bauantragsfrist von einem Jahr.
- Ein Bebauungsplan für das Quartier um die Friedrichschule wurde entwickelt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortskern zu ermöglichen und den Gebietscharakter zu sichern. Der Plan setzt Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarfsflächen fest und wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung entwickelt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.