Plankstadt (kurpfälzisch: Plankschd) ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten von Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
10.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68723
Vorwahl
06202
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
Gemeinde Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Bürgeramt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Ordnungsamt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Gemeinde Plankstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Plankstadt hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 beschlossen, Bauplätze im Baugebiet „Kantstraße-Nord“ (Bertha-Benz-Straße) zu Festpreisen zu veräußern. Diese Grundstücke stehen für Privatpersonen und Bauträger zum Verkauf, mit einer Baufertigstellungsverpflichtung innerhalb von 3,5 Jahren und einer Bauantragsfrist von einem Jahr.
- Ein Bebauungsplan für das Quartier um die Friedrichschule wurde entwickelt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortskern zu ermöglichen und den Gebietscharakter zu sichern. Der Plan setzt Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarfsflächen fest und wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung entwickelt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.