Erding ist eine altbayerische Herzogstadt, 36 Kilometer nordöstlich von Münchens östlicher Stadtgrenze und 36 Kilometer südwestlich von Landshut gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
36.414 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85435
Vorwahl
08122
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ammersdorf, Aufhausen, Bergham, Flanning, Graß, Indorf, Itzling, Kehr, Kiefing, Klettham, Kölling, Langengeisling, Loh, Neuhausen, Neukirchen, Pretzen, Schollbach, Siglfing, Singlding, Straß, Voggenöd, Werndlfing, Ziegelstatt, Ammersdorf, Aufhausen, Bergham, Flanning, Graß, Indorf, Itzling, Kehr, Kiefing, Klettham, Kölling, Langengeisling, Loh, Neuhausen, Neukirchen, Pretzen, Schollbach
Gemeinde Erding – Öffnungszeiten
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Ein neues Quartierprojekt in Erding-Bergham sieht die Entwicklung eines urbanen Dorfs vor, mit einer Kombination aus dauerhaftem Wohnen und Gewerbeeinheiten. Der ursprünglich geplante 18-stöckige Turm wurde abgelehnt, nun sind maximal sieben Vollgeschosse vorgesehen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig für den Aufstellungsbeschluss des neuen Bebauungsplans Nr. 254 gestimmt.
Zudem gab es eine Gerichtsentscheidung, dass der geänderte Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Rennweg und anderen Straßen überwiegend unwirksam ist, da er nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Der Stadtrat von Erding hat auch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 253 für das Gebiet westlich der Sigwolfstraße und nördlich des Korbinian-Aigner-Gymnasiums beschlossen und plant zudem den Neubau eines Baustoffzentrums mit dem Bebauungsplan Nr. 248.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.