Sie ist zugleich mit über 214.000 Einwohnern (Oktober 2018, Zählung der Stadt) die größte Stadt Thüringens und neben Jena und Gera eines der drei Oberzentren des Landes. Neben der Krämerbrücke stellt der Dom eine der Hauptsehenswürdigkeiten der Stadt dar
Bundesland
Einwohner
213.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99084–99099
Vorwahlen
0361, 036201, 036202, 036203, 036204, 036208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein umstrittenes Bauvorhaben namens "Riegel & Reiter" auf dem Erfurter Ringelberg steht vor Gericht, da eine Klägerin den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar anficht. Die Klage betrifft Abwägungsfehler und die Nichtbeachtung des Flächennutzungsplans, der ursprünglich nur Handel und Nahversorgung vorsah. Die Investorin Carola Busse plant möglicherweise, das Projekt zu verkaufen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
- Der Erfurter Stadtrat hat den Bau einer neuen Gemeinschaftsschule in der Blumenstraße beschlossen, trotz Bedenken wegen der dort lebenden, geschützten Feldhamster. Die Umsiedlung der Hamster soll etwa 2,5 Millionen Euro über 30 Jahre kosten.
- Es gab Proteste gegen den Bebauungsplan für Schmira Nord, da dort auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen Wohneinheiten entstehen sollen, was von Umweltgruppen und der Bürgerinitiative Schmira kritisiert wird.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.