Wichtigste Institutionen neben den Landesbehörden sind das Bundesarbeitsgericht, die Universität und Fachhochschule Erfurt, das katholische Bistum Erfurt, dessen Kathedrale der Erfurter Dom ist, sowie das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Erfurt [ˈʔɛɐ̯.fʊɐ̯tʰ] ist die Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen
Bundesland
Einwohner
213.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99084–99099
Vorwahlen
0361, 036201, 036202, 036203, 036204, 036208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein umstrittenes Bauvorhaben namens "Riegel & Reiter" auf dem Erfurter Ringelberg steht vor Gericht, da eine Klägerin den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar anficht. Die Klage betrifft Abwägungsfehler und die Nichtbeachtung des Flächennutzungsplans, der ursprünglich nur Handel und Nahversorgung vorsah. Die Investorin Carola Busse plant möglicherweise, das Projekt zu verkaufen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
- Der Erfurter Stadtrat hat den Bau einer neuen Gemeinschaftsschule in der Blumenstraße beschlossen, trotz Bedenken wegen der dort lebenden, geschützten Feldhamster. Die Umsiedlung der Hamster soll etwa 2,5 Millionen Euro über 30 Jahre kosten.
- Es gab Proteste gegen den Bebauungsplan für Schmira Nord, da dort auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen Wohneinheiten entstehen sollen, was von Umweltgruppen und der Bürgerinitiative Schmira kritisiert wird.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.