Gotha ist die fünftgrößte Stadt des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des Landkreises Gotha. Gotha war von 1640 bis 1825 Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
45.099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99867
Vorwahl
03621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gotha – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gotha betreffen das Industriegebiet Gotha4. Hier wurde nach jahrelanger Planung und Fördermittelbeantragung der Fördermittelbescheid für die Erschließung des etwa 50 Hektar großen Industriegebiets übergeben. Das Land fördert die Erschließung mit 75% der Gesamtkosten, die 16 Millionen Euro betragen. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet wurde nach langwierigen Verhandlungen und der Berücksichtigung verschiedener Belange, wie Denkmalschutz und Verkehrsanbindung, im November 2020 beschlossen.
Zusätzlich hat der Stadtrat von Gotha den Haushalt für 2025 beschlossen, der auch various Baumaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur der Stadt umfasst, aber spezifische Neuerungen zu Bebauungsplänen nicht erwähnt.
Es gibt keine weiteren aktuellen Neuerungen zu spezifischen Bebauungsplänen in den verfügbaren Quellen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung