Gotha war von 1640 bis 1825 Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha. Gotha ist die fünftgrößte Stadt des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des Landkreises Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
45.099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99867
Vorwahl
03621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gotha – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gotha betreffen das Industriegebiet Gotha4. Hier wurde nach jahrelanger Planung und Fördermittelbeantragung der Fördermittelbescheid für die Erschließung des etwa 50 Hektar großen Industriegebiets übergeben. Das Land fördert die Erschließung mit 75% der Gesamtkosten, die 16 Millionen Euro betragen. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet wurde nach langwierigen Verhandlungen und der Berücksichtigung verschiedener Belange, wie Denkmalschutz und Verkehrsanbindung, im November 2020 beschlossen.
Zusätzlich hat der Stadtrat von Gotha den Haushalt für 2025 beschlossen, der auch various Baumaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur der Stadt umfasst, aber spezifische Neuerungen zu Bebauungsplänen nicht erwähnt.
Es gibt keine weiteren aktuellen Neuerungen zu spezifischen Bebauungsplänen in den verfügbaren Quellen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.