Espenau ist eine Gemeinde im Landkreis Kassel in Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5192 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34314
Vorwahl
05673
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Schäferberg, Waldeslust, Schäferberg, Waldeslust
Gemeinde Espenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Espenau hat several Bebauungspläne in Bearbeitung oder recently beschlossen. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Bebauungsplan Nr. 37 „Espeaue, Teilbereich Hohenkirchener Straße“ ist beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 35 befindet sich in der öffentlichen Auslegung.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage am Brand ist in der frühzeitigen Beteiligung.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.