Euskirchen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʔɔɪ̯skɪʁçn̩] ist eine mittelgroße Stadt im Rheinland und zugleich als Kreisstadt seit 1827 Verwaltungssitz des gleichnamigen Kreises im Südwesten von Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
58.754 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
53879, 53881
Vorwahlen
02251, 02255
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Euskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 14:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Euskirchen treibt den Bebauungsplan für das Areal City Süd hinter dem Euskirchener Bahnhof voran. Hier entsteht das neue Rathaus, das City-Forum und ein Parkhaus. Das Rathaus, dessen Bau 2023 begann, wird im Sommer 2026 eröffnet. Das City-Forum wird an der Rückseite des Bahnhofs platziert, und zwischen den beiden Gebäuden ist ein repräsentativer Platz geplant.
Das Parkhaus am Pützbergring wird fünf Geschosse haben, mit etwa 700 Stellplätzen, davon 300 für den Park-and-Ride-Bedarf. Die entsprechenden Verfahren für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan für das Parkhaus hat der Ausschuss für Umwelt und Planung eingeleitet.
Zusätzlich gibt es Pläne für Neubaugebiete, wie das Neubaugebiet "Alte Gärtnerei" in Euskirchen-Weidesheim und das Stadtquartier "werk&wiese" südöstlich des Bahnhofs, wo Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen entstehen sollen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.