Kall ist eine Gemeinde im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen in der Nordeifel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53925
Vorwahlen
02441, 02445, 02447, 02482, 02486
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anstois, Milzenhäuschen, Rth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe, Anstois, Milzenhäuschen, Rüth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe
Adressen:
1. Gemeinde Kall, Hauptstraße 26, 53925 Kall
2. Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
3. Straßenverkehrsamt Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Gemeinde Kall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kaller Gemeinderat hat den Weg für zwei neue Projekte im Gewerbegebiet 3 freigemacht. Für die VR-Bank Nordeifel wurde die Genehmigung für den Neubau einer viergeschossigen Verwaltungsstelle mit einem Staffelgeschoss und einem niedrigeren Gebäuderiegel erteilt. Die Firma X-Wood darf zwei weitere Hallen, ein Bürogebäude und Pkw-Stellplätze auf ihrem Grundstück errichten, wofür Teile der Baustelle angeschüttet und die Firsthöhen der Gebäude angepasst werden müssen. Dazu war eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, die einstimmig beschlossen wurde.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.