Kall ist eine Gemeinde im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen in der Nordeifel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53925
Vorwahlen
02441, 02445, 02447, 02482, 02486
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anstois, Milzenhäuschen, Rth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe, Anstois, Milzenhäuschen, Rüth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe
Adressen:
1. Gemeinde Kall, Hauptstraße 26, 53925 Kall
2. Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
3. Straßenverkehrsamt Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Gemeinde Kall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kaller Gemeinderat hat den Weg für zwei neue Projekte im Gewerbegebiet 3 freigemacht. Für die VR-Bank Nordeifel wurde die Genehmigung für den Neubau einer viergeschossigen Verwaltungsstelle mit einem Staffelgeschoss und einem niedrigeren Gebäuderiegel erteilt. Die Firma X-Wood darf zwei weitere Hallen, ein Bürogebäude und Pkw-Stellplätze auf ihrem Grundstück errichten, wofür Teile der Baustelle angeschüttet und die Firsthöhen der Gebäude angepasst werden müssen. Dazu war eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, die einstimmig beschlossen wurde.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.