Felsberg ist eine Stadt im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis, gut 20 Kilometer südlich von Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
10.616 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
34587
Vorwahlen
05662, 05665, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Felsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat den Bebauungsplan für die Wohnbebauung auf dem Gelände des ehemaligen Kalkwerks in Felsberg beschlossen. Dieser Plan ersetzt den Bebauungsplan "Innenbereich Felsberg" aus dem Jahr 1998. Geplant ist die Errichtung von sieben Wohnhäusern, wobei die ortsbildprägenden Gebäude des ehemaligen Kalkwerkensembles erhalten bleiben sollen. Die inneren Erschließungswege werden durch einen Privatweg als Ring um das Gebäude des ehemaligen Kalkwerks gewährleistet, und die Stellplätze können auf den einzelnen Grundstücken organisiert werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.