Felsberg ist eine Stadt im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis, gut 20 Kilometer südlich von Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
10.616 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
34587
Vorwahlen
05662, 05665, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Felsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat den Bebauungsplan für die Wohnbebauung auf dem Gelände des ehemaligen Kalkwerks in Felsberg beschlossen. Dieser Plan ersetzt den Bebauungsplan "Innenbereich Felsberg" aus dem Jahr 1998. Geplant ist die Errichtung von sieben Wohnhäusern, wobei die ortsbildprägenden Gebäude des ehemaligen Kalkwerkensembles erhalten bleiben sollen. Die inneren Erschließungswege werden durch einen Privatweg als Ring um das Gebäude des ehemaligen Kalkwerks gewährleistet, und die Stellplätze können auf den einzelnen Grundstücken organisiert werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.