Feuchtwangen (fränkisch Feichtwang) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
12.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91555
Vorwahlen
09852, 09855, 09856, 09857, 07950
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmhle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wstenweiler, Zumberg, Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmühle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wüstenweiler, Zumberg
Gemeinde Feuchtwangen – Öffnungszeiten
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Nach über 20 Jahren gibt es noch immer keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Interfranken-Projekt bei Feuchtwangen. Die Gesamtkosten sind auf über 100 Millionen Euro gestiegen. Der Zweckverband Interfranken versucht, die Fehlinvestitionen in das Gewerbegebiet zwischen Bottenweiler und Zumhaus zu rechtfertigen. Aktuell wird auf die Schaffung eines Güterbahnhofs gesetzt, aber die infrastrukturellen Voraussetzungen, wie das Installieren eines neuen Zugssicherungssystems, sind derzeit nicht gegeben und frühestens 2030 möglich.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf