Fredersdorf-Vogelsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
14.476 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15370
Vorwahl
033439
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf haben in ihrer Januar-Sitzung die Bauvoranfrage für sieben der insgesamt 29 geplanten Einfamilienhäuser im Plangebiet des Bebauungsplans BP 33 an der Akazienstraße abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Begründung, dass das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt und die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch nicht gegeben ist. Der Investor TAMAX ist enttäuscht und muss das Ergebnis juristisch bewerten. Der Bürgerbeirat Fredersdorf-Nord unterstützt die Pläne des Investors und kritisiert die Entscheidung der Gemeindevertreter.
Zudem gibt es Diskussionen über eine mögliche Umgehungsstraße in der Nachbargemeinde Neuenhagen, die über das Gebiet von Fredersdorf-Süd verlaufen und zu erhöhtem Verkehr und Lärm führen könnte. Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf planen, sich in ihrer Februar-Sitzung zu diesem Thema zu positionieren, falls die Neuenhagener Gemeindevertretung die Umgehungsstraße nicht ablehnt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.