Fredersdorf-Vogelsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
14.476 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15370
Vorwahl
033439
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf haben in ihrer Januar-Sitzung die Bauvoranfrage für sieben der insgesamt 29 geplanten Einfamilienhäuser im Plangebiet des Bebauungsplans BP 33 an der Akazienstraße abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Begründung, dass das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt und die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch nicht gegeben ist. Der Investor TAMAX ist enttäuscht und muss das Ergebnis juristisch bewerten. Der Bürgerbeirat Fredersdorf-Nord unterstützt die Pläne des Investors und kritisiert die Entscheidung der Gemeindevertreter.
Zudem gibt es Diskussionen über eine mögliche Umgehungsstraße in der Nachbargemeinde Neuenhagen, die über das Gebiet von Fredersdorf-Süd verlaufen und zu erhöhtem Verkehr und Lärm führen könnte. Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf planen, sich in ihrer Februar-Sitzung zu diesem Thema zu positionieren, falls die Neuenhagener Gemeindevertretung die Umgehungsstraße nicht ablehnt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.