Sie entstand zum 26. Oktober 2003 durch den gesetzlich verfügten Zusammenschluss der drei Gemeinden Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe. Am 22
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
18.322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15366
Vorwahlen
03342, 030
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
2. Bürgeramt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
3. Ordnungsamt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
Gemeinde Hoppegarten – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Investor plant ein neues Rechenzentrum auf einem 10.000 Quadratmeter großen Gelände in Hoppegarten, was die Abreissung einer Kfz-Werkstatt und anderer Kleinunternehmen erfordern würde. Die Gemeinde arbeitet an den rechtlichen Bedingungen, aber es fehlt noch die Zustimmung des regionalen Wasserverbands wegen Wassermangelbedenken. Das Rechenzentrum soll in drei bis vier Jahren fertig sein und auch Fernwärme in das bestehende Netz einspeisen.
Zusätzlich gibt es Spannungen wegen des Neubaus einer Gesamtschule auf dem KWO-Gelände in Hoppegarten, da die Baurechtsgenehmigungen seit Jahren blockiert sind und Neuenhagen ein alternatives Grundstück am Gruscheweg anbietet.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.