Die Rennbahngemeinde Hoppegarten ist eine amtsfreie Gemeinde im Westen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Am 22
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
18.322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15366
Vorwahlen
03342, 030
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
2. Bürgeramt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
3. Ordnungsamt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
Gemeinde Hoppegarten – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Investor plant ein neues Rechenzentrum auf einem 10.000 Quadratmeter großen Gelände in Hoppegarten, was die Abreissung einer Kfz-Werkstatt und anderer Kleinunternehmen erfordern würde. Die Gemeinde arbeitet an den rechtlichen Bedingungen, aber es fehlt noch die Zustimmung des regionalen Wasserverbands wegen Wassermangelbedenken. Das Rechenzentrum soll in drei bis vier Jahren fertig sein und auch Fernwärme in das bestehende Netz einspeisen.
Zusätzlich gibt es Spannungen wegen des Neubaus einer Gesamtschule auf dem KWO-Gelände in Hoppegarten, da die Baurechtsgenehmigungen seit Jahren blockiert sind und Neuenhagen ein alternatives Grundstück am Gruscheweg anbietet.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.