Heute ist Freising Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises Freising. Durch den resultierenden starken Zuzug von Neubürgern hat die Stadt Ende 2016, Nebenwohnsitze eingerechnet, die Grenze von 50.000 Einwohnern überschritten. Mit dem Aufstieg Münchens und der Säkularisation verlor die Stadt an Bedeutung. Heute ist Freising Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
48.582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85354, 85356
Vorwahl
08161
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhausen, Ast, Drnast, Drneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Freising, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermllerhof, Kleinbachern, Moos, Obergartelshausen, Pellhausen, Piesing, Plantage, Riedhof, Stoibermhle, Tntenhausen, Wies, Xaverienthal, Zellhausen, Zurnhausen, Altenhausen, Ast, Dürnast, Dürneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermüllerhof
Gemeinde Freising – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Freisinger Stadtrat hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, das Bebauungsplanverfahren für die geplante Konzert- und Kongresshalle am Flughafen zu starten. Dieses Verfahren umfasst die Notwendigkeit einer Änderung des Flächennutzungsplans und wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ein wichtiger Punkt ist die Verkehrsanbindung der geplanten Halle, insbesondere bei Konzertveranstaltungen mit bis zu 20.000 Zuschauern.
Zusätzlich gibt es Pläne für ein neues Wohnquartier in Moosburg, das jedoch aufgrund von Wasserrechtsproblemen erneut öffentlich ausgelegt werden muss. Die Stadt Moosburg erwartet vor der Sommerpause einen Satzungsbeschluss für das Baugebiet mit über 200 Wohneinheiten und 96 Sozialwohnungen. Die Pläne umfassen auch Maßnahmen zur Wasserstandregulierung und Niederschlagswasserbeseitigung.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.