Der Ortsname Garbsen lässt sich urkundlich seit 1223 nachweisen. Sie befindet sich nordwestlich der Landeshauptstadt Hannover
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
60.711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30823, 30826, 30827
Vorwahlen
05131, 05137, 05031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DerblaueSee, Kastendamm, DerblaueSee, Kastendamm
Gemeinde Garbsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Garbsen wird im Stadtteil Berenbostel-Ost ein neues Wohnbaugebiet „Im Fuchsfeld“ entwickelt, das bis zu 620 Wohneinheiten umfasst, davon 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau. Das Projekt includes eine Kindertagesstätte, ein nachhaltiges Energiekonzept mit zentralen Wärmepumpen und Gas-Kesselanlage, sowie ein Mobilitätszentrum mit Carsharing- und E-Bike-Optionen. Die Bauphase soll fünf bis zehn Jahre dauern, mit einer geplanten politischen Abstimmung über den Bebauungsplan bereits 2026.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine Neue Mitte in Garbsens Stadtzentrum, wo an der Europaallee 230 Wohnungen entstehen sollen, und weitere Bauprojekte in den Stadtteilen Horst, Meyenfeld, Stelingen und Berenbostel, um den wachsenden Wohnbedarf zu decken.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.