Sie befindet sich nordwestlich der Landeshauptstadt Hannover. Garbsen ist eine selbständige Gemeinde und mit über 60.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt in der Region Hannover in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
60.711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30823, 30826, 30827
Vorwahlen
05131, 05137, 05031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DerblaueSee, Kastendamm, DerblaueSee, Kastendamm
Gemeinde Garbsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Garbsen wird im Stadtteil Berenbostel-Ost ein neues Wohnbaugebiet „Im Fuchsfeld“ entwickelt, das bis zu 620 Wohneinheiten umfasst, davon 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau. Das Projekt includes eine Kindertagesstätte, ein nachhaltiges Energiekonzept mit zentralen Wärmepumpen und Gas-Kesselanlage, sowie ein Mobilitätszentrum mit Carsharing- und E-Bike-Optionen. Die Bauphase soll fünf bis zehn Jahre dauern, mit einer geplanten politischen Abstimmung über den Bebauungsplan bereits 2026.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine Neue Mitte in Garbsens Stadtzentrum, wo an der Europaallee 230 Wohnungen entstehen sollen, und weitere Bauprojekte in den Stadtteilen Horst, Meyenfeld, Stelingen und Berenbostel, um den wachsenden Wohnbedarf zu decken.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.