Der Ortsname Garbsen lässt sich urkundlich seit 1223 nachweisen. Garbsen ist eine selbständige Gemeinde und mit über 60.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt in der Region Hannover in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
60.711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30823, 30826, 30827
Vorwahlen
05131, 05137, 05031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DerblaueSee, Kastendamm, DerblaueSee, Kastendamm
Gemeinde Garbsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Garbsen wird im Stadtteil Berenbostel-Ost ein neues Wohnbaugebiet „Im Fuchsfeld“ entwickelt, das bis zu 620 Wohneinheiten umfasst, davon 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau. Das Projekt includes eine Kindertagesstätte, ein nachhaltiges Energiekonzept mit zentralen Wärmepumpen und Gas-Kesselanlage, sowie ein Mobilitätszentrum mit Carsharing- und E-Bike-Optionen. Die Bauphase soll fünf bis zehn Jahre dauern, mit einer geplanten politischen Abstimmung über den Bebauungsplan bereits 2026.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine Neue Mitte in Garbsens Stadtzentrum, wo an der Europaallee 230 Wohnungen entstehen sollen, und weitere Bauprojekte in den Stadtteilen Horst, Meyenfeld, Stelingen und Berenbostel, um den wachsenden Wohnbedarf zu decken.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.