Lehrte ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover in Niedersachsen und eine typische Eisenbahnerstadt
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
44.369 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31275
Vorwahlen
05132, 05136, 05175
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerbeck, Kreyenborg, Lehrte, Allerbeck, Kreyenborg
Adressen:
1. Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
2. Kreis Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30916 Isernhagen
3. Agentur für Arbeit Lehrte, Am Alten Bahnhof 1, 31275 Lehrte
Gemeinde Lehrte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Lehrte hatSeveral Bebauungspläne für verschiedene Bereiche aufgestellt oder geändert. Dazu gehören der Bebauungsplan Nr. 00/36A, 1. Änderung „Südring / Wiesenstraße“, der Bebauungsplan Nr. 00/47, 2. Änderung "Immenser Straße Nord", der Bebauungsplan Nr. 00/93, 1. Änderung "Villa Nordstern", der Bebauungsplan Nr. 00/97, 1. Änderung "Gewerbegebiet Wihdenkamp", der Bebauungsplan Nr. 00/112 "Manskestraße Nord-West" und der Bebauungsplan Nr. 00/115 "Gartenquartier".
Zudem sind Bebauungsplanverfahren in einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zu denen Stellung genommen werden kann.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.