Garmisch-Partenkirchen ist ein Markt und zugleich der Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sowie das Zentrum des Werdenfelser Landes
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
27.249 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82467, 82475
Vorwahl
08821
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anzlesau, Breitenau, Burgrain, Eckbauer, Esterbergalm, Gamshtte, Griesen, Gschwandt, Hintergraseck, Höfle, Kainzenbad, Kaltenbrunn, Knorrhtte, Kochelberg, Meilerhtte, Mittergraseck, MnchenerHaus, Oberreintal, Petersbad, Reinthal, RießerseeBahnhof, StAnton, Schachen, Schlattan, Schwaigwang, Sonnenbichl, Streichla, Vordergraseck, Wamberg, Wankhaus, Wettersteinalpe, Wildenau, Anzlesau, Breitenau, Burgrain, Eckbauer, Esterbergalm, Gamshütte, Griesen, Gschwandt
Gemeinde Garmisch-Partenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Garmisch-Partenkirchen umfasst die Neuordnung des Bahnhofsareals West, einschließlich der Schaffung von Wohnbauflächen für betreutes Wohnen und eines Sondergebiets für ein Pflegezentrum. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Erschließung der Gebiete, da diese zwischen Bahngleisen liegen und nur über eine nicht gesicherte Privatstraße erschlossen werden sollen. Lärmschutzbedenken wurden thematisiert, insbesondere hinsichtlich der Schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchungen. Zudem gibt es Unklarheiten über das Verkehrskonzept und die Anbindung an die geplante Mobilitätsdrehscheibe. Es bestehen auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer zusätzlichen Wohnbaufläche für betreutes Wohnen und der möglichen Errichtung von Luxusappartements. Der Schutz des Landschaftsbildes ist ebenfalls ein Thema, da die geplante Bebauung das bestehende Landschaftsbild beeinflussen könnte.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.