Obwohl Garmisch-Partenkirchen etwa 26.800 Einwohner hat, ist es keine Stadt, aber eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden sowie ein Oberzentrum in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
27.249 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82467, 82475
Vorwahl
08821
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anzlesau, Breitenau, Burgrain, Eckbauer, Esterbergalm, Gamshtte, Griesen, Gschwandt, Hintergraseck, Höfle, Kainzenbad, Kaltenbrunn, Knorrhtte, Kochelberg, Meilerhtte, Mittergraseck, MnchenerHaus, Oberreintal, Petersbad, Reinthal, RießerseeBahnhof, StAnton, Schachen, Schlattan, Schwaigwang, Sonnenbichl, Streichla, Vordergraseck, Wamberg, Wankhaus, Wettersteinalpe, Wildenau, Anzlesau, Breitenau, Burgrain, Eckbauer, Esterbergalm, Gamshütte, Griesen, Gschwandt
Gemeinde Garmisch-Partenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Garmisch-Partenkirchen umfasst die Neuordnung des Bahnhofsareals West, einschließlich der Schaffung von Wohnbauflächen für betreutes Wohnen und eines Sondergebiets für ein Pflegezentrum. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Erschließung der Gebiete, da diese zwischen Bahngleisen liegen und nur über eine nicht gesicherte Privatstraße erschlossen werden sollen. Lärmschutzbedenken wurden thematisiert, insbesondere hinsichtlich der Schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchungen. Zudem gibt es Unklarheiten über das Verkehrskonzept und die Anbindung an die geplante Mobilitätsdrehscheibe. Es bestehen auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer zusätzlichen Wohnbaufläche für betreutes Wohnen und der möglichen Errichtung von Luxusappartements. Der Schutz des Landschaftsbildes ist ebenfalls ein Thema, da die geplante Bebauung das bestehende Landschaftsbild beeinflussen könnte.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.