Groß-Zimmern (mundartlich: Klaa Paris) ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
14.691 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64846
Vorwahl
06071
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Groß-Zimmern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Groß-Zimmern betreffen vor allem die Umsetzung und Planung bestehender Projekte.
- Die Gemeinde Groß-Zimmern plant die Errichtung eines Pflegeheimes auf dem Flurstück 52/34, das bisher als Verbrauchermarkt mit Parkplatz genutzt wird. Dieses Vorhaben ist Teil des 2. Änderungsplans des Bebauungsplanes "Zwischen den Bahnlinien".
- Es gibt keine neuen spezifischen Informationen über neue Bebauungspläne, aber es wird an bestehenden Projekten wie der Sanierung der Frankfurter Straße und anderen Infrastrukturmaßnahmen gearbeitet.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.