Die Waldgemeinde Großhansdorf (niederdeutsch Groothansdörp) liegt in der Metropolregion Hamburg und gehört faktisch zum Ballungsraum Hamburgs
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
9394 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22927
Vorwahl
04102
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großhansdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Großhansdorf beinhalten die Veröffentlichung aktueller Dokumente im Rahmen der Bauleitplanung, die auf der Website der Gemeinde Großhansdorf zugänglich sind. Zudem steht das Geoportal für den Kreis Stormarn zur Verfügung, das zusätzliche Informationen zu Grundstücken und Plänen bietet.
Im Kreis Stormarn, dem Großhansdorf angehört, gibt es umfassende Strategien zur Anpassung des Siedlungs- und Wohnungsbaus an den demographischen Wandel. Hierbei wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, bedarfsgerechte Bestandsentwicklung und Nachverdichtung sowie eine nachhaltige Flächenausweisung in höherer Dichte umzusetzen. Es gibt Handlungsempfehlungen für Städte und Gemeinden, wie interkommunale Konzepte, kommunales Baulandmanagement und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, um den hohen Neubaubedarf und die steigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt zu bewältigen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.