Gründau ist eine Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis in Hessen, die ihren Namen durch den Fluss Gründau erhalten hat.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
14.653 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63584
Vorwahlen
06051 (Lieblos, Rothenbergen); 06058 (alle anderen Ortsteile)
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gründau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau hat am 08.11.2021 den Bebauungsplan 1. Vereinfachte Änderung „Unter dem Kirchberg“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt und am 13.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht, damit in Kraft getreten. Der Plan umfasst verschiedene Maßnahmen wie die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland und Heckenpflanzungen sowie Grünland-Extensivierung und die Reservierung von Flächen für den Bebauungsplan.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.