Gößnitz [Aussprache: .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}gœsnɪt͡s] ist die bevölkerungsmäßig kleinste und flächenmäßig zweitkleinste Stadt im Landkreis Altenburger Land in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Altenburger Land
Einwohner
3403 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04639
Vorwahlen
034493, 03764 (Hainichen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gößnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Städte Schmölln und Gößnitz haben ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bis 2030 erstellt, das die zentralen Leitlinien der Stadtentwicklung und Bebauungsplanung umfasst. Dieses Konzept integriert verschiedene sektorale Fachkonzepte und Bauleitpläne, berücksichtigt demographische Prozesse, Gebietsveränderungen und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Es formuliert gemeinsame integrierte Entwicklungsziele, Leitbilder und Maßnahmen für den Städteverbund, einschließlich der Integration von eingemeindeten Ortsteilen und der Vernetzung bestehender Planungen und Fachkonzepte. Das ISEK wurde durch eine partizipative Prozess mit Bürgerbeteiligung, Workshops und Expertengesprächen entwickelt und von den Stadträten am 14. und 15. Dezember 2022 beschlossen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.