Hainichen ist eine sächsische Kleinstadt mit knapp 9000 Einwohnern im Zentrum des Landkreises Mittelsachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
8438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09661
Vorwahl
037207
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
2. Einwohnermeldeamt Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
3. Ordnungsamt Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
Gemeinde Hainichen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet Gersdorf bei Hainichen“ ist weitestgehend umgesetzt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen, der im Dezember 2020 finalisiert wurde, enthält Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von Flächen und ordnet diese im Sinne einer nachhaltigen, sozialgerechten und dem Wohl der Allgemeinheit dienenden städtebaulichen Gesamtkonzeption. Der Plan wurde nach mehreren Überarbeitungen und Beteiligungsprozessen, zuletzt im Februar 2020, vom Stadtrat gebilligt und in der Zeit vom 27. Mai 2020 bis 30. Juni 2020 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.