Am 7
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
7802 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07629
Vorwahl
036601
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hermsdorf
Adressen:
1. Bürgeramt Hermsdorf, Hauptstraße 1, 13467 Berlin
2. Ordnungsamt Hermsdorf, Fasanenstraße 3, 13467 Berlin
3. Finanzamt Hermsdorf, Am Schillertheater 1, 13467 Berlin
Gemeinde Hermsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hermsdorf umfassenSeveral entscheidende Entwicklungen:
- Die Stadt Hermsdorf hat den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Holzwerke Hermsdorf" bekannt gemacht.
- Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplans für die Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus. Diese Änderung passt die Festsetzungen an den Bestand und die bestehenden Erschließungsflächen an und berücksichtigt Änderungsabsichten von SB-Warenhaus und Bau- und Gartenmarkt.
- Zudem gibt es Planungen und Bekanntmachungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Ost I und zur Wohnbebauung "Rosa-Luxemburg-Straße II".
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.