Harsefeld (niederdeutsch Ha(r)sfeld) ist ein Flecken im Landkreis Stade, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21698
Vorwahlen
04164 (Issendorf 04163)
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mhlenberg, Weißenfelde, Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mühlenberg, Weißenfelde
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21680 Stade
3. Einwohnermeldeamt Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
Gemeinde Harsefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Harsefeld sind keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan verfügbar, da die letzten großen Bebauungspläne (B-Pläne 94 und 97) bereits in den Jahren 2013-2016 abgeschlossen wurden. Es gibt keine neuen oder laufenden Verfahren zu diesen Plänen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.