Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Harsefeld

Von 1104 bis 1648 bestand hier das Kloster Harsefeld, eine bedeutende Benediktinerabtei
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21698
Vorwahlen
04164 (Issendorf 04163)
Adresse der Gemeinde
Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld
Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld 21698 Niedersachsen DE
Ortsteile
Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mhlenberg, Weißenfelde, Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mühlenberg, Weißenfelde
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld

2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21680 Stade

3. Einwohnermeldeamt Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
Gemeinde Harsefeld – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Harsefeld sind keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan verfügbar, da die letzten großen Bebauungspläne (B-Pläne 94 und 97) bereits in den Jahren 2013-2016 abgeschlossen wurden. Es gibt keine neuen oder laufenden Verfahren zu diesen Plänen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.