Harsefeld (niederdeutsch Ha(r)sfeld) ist ein Flecken im Landkreis Stade, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21698
Vorwahlen
04164 (Issendorf 04163)
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mhlenberg, Weißenfelde, Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mühlenberg, Weißenfelde
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21680 Stade
3. Einwohnermeldeamt Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
Gemeinde Harsefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Harsefeld sind keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan verfügbar, da die letzten großen Bebauungspläne (B-Pläne 94 und 97) bereits in den Jahren 2013-2016 abgeschlossen wurden. Es gibt keine neuen oder laufenden Verfahren zu diesen Plänen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.