Hechingen ist die drittgrößte Stadt im Zollernalbkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
19.156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72379
Vorwahlen
07471, 07477
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohenzollern, Hospach, Hohenzollern, Hospach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hechingen
Wilhelmstraße 5
72379 Hechingen
2. Landratsamt Zollernalbkreis
Wilhelmstraße 32
72336 Balingen
3. Finanzamt Balingen
Wilhelmstraße 2
72336 Balingen
Gemeinde Hechingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Bis Ende 2025 soll der Bebauungsplan für eine neue, fünfgruppige Kita in der Nähe der Stettener Festhalle stehen.
- Der Bebauungsplan "Seewiesen II" in Hechingen-Sickingen ist seit dem 15.05.2023 rechtsverbindlich.
- Der Bebauungsplan "Erlenstraße II" in Hechingen-Stetten ist seit dem 15.05.2023 rechtsverbindlich.
- Freie Grundstücke im Baugebiet Killberg IV werden voraussichtlich ab Februar 2025 neu ausgeschrieben.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.