Hechingen ist die drittgrößte Stadt im Zollernalbkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
19.156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72379
Vorwahlen
07471, 07477
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohenzollern, Hospach, Hohenzollern, Hospach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hechingen
Wilhelmstraße 5
72379 Hechingen
2. Landratsamt Zollernalbkreis
Wilhelmstraße 32
72336 Balingen
3. Finanzamt Balingen
Wilhelmstraße 2
72336 Balingen
Gemeinde Hechingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Bis Ende 2025 soll der Bebauungsplan für eine neue, fünfgruppige Kita in der Nähe der Stettener Festhalle stehen.
- Der Bebauungsplan "Seewiesen II" in Hechingen-Sickingen ist seit dem 15.05.2023 rechtsverbindlich.
- Der Bebauungsplan "Erlenstraße II" in Hechingen-Stetten ist seit dem 15.05.2023 rechtsverbindlich.
- Freie Grundstücke im Baugebiet Killberg IV werden voraussichtlich ab Februar 2025 neu ausgeschrieben.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.