Heideck ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Roth und damit in der Planungsregion Nürnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
4641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91180
Vorwahl
09177
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heideck, Höfen, Laffenau, Laibstadt, Lochmhle, Oberrödel, Rambach, Rothenmhle, Rudletzholz, Schloßberg, Schloßkreuth, Seiboldsmhle, Selingstadt, Unterrödel, Weihersmhle, Höfen, Laffenau, Laibstadt, Lochmühle, Oberrödel, Rambach, Rothenmühle, Rudletzholz, Schloßberg, Schloßkreuth, Seiboldsmühle, Selingstadt, Unterrödel, Weihersmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heideck, Hauptstraße 1, 91180 Heideck
2. Ordnungsamt Heideck, Hauptstraße 1, 91180 Heideck
3. Finanzamt Roth, Ludwigstraße 3, 91154 Roth
Gemeinde Heideck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heideck in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich Bebauungspläne in Hilpoltstein und allgemeine Informationen zu Grundstückspreisen in Heideck sowie allgemeine Rechtsaspekte von Bebauungsplänen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.