Hilpoltstein ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Roth und liegt etwa 30 Kilometer südlich von Nürnberg unweit des Rothsees
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
13.852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91161
Vorwahlen
09174 Hilpoltstein09177 Oberrödel, Unterrödel, Zell09179 Meckenhausen
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhofen, Auhof, Auholz, Aumhle, Bischofsholz, Eibach, Fuchsmhle, Grauwinkl, Heuberg, Hofstetten, Lay, Lochmhle, Marquardsholz, Minettenheim, Mörlach, Patersholz, Paulusmhle, Riedersdorf, Solar, Tandl, Altenhofen, Auhof, Auholz, Aumühle, Bischofsholz, Eibach, Fuchsmühle, Grauwinkl, Heuberg, Hofstetten, Lay, Lochmühle, Marquardsholz, Minettenheim, Mörlach, Patersholz, Paulusmühle, Riedersdorf, Solar, Tandl
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hilpoltstein
Hauptstraße 22
91161 Hilpoltstein
2. Finanzamt Roth
Am Schloß 9
91154 Roth
3. Landratsamt Roth
Schwabacher Str. 1
91154 Roth
Gemeinde Hilpoltstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hilpoltstein in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln allgemeine Informationen zur Bauleitplanung und Grundstückspreise, aber keine aktuellen Ereignisse oder Entscheidungen bezogen auf Hilpoltstein.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.