Die Stadt liegt am Neckar, etwa 50 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt Stuttgart, ist ein eigener Stadtkreis und darüber hinaus Sitz des Landkreises Heilbronn, der sie vollständig umgibt. Mai 2003 Region Franken), die den Nordosten Baden-Württembergs umfasst, und gehört zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
125.613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74072–74081
Vorwahlen
07131, 07066
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biberach, Böckingen, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen, Klingenberg, Neckargartach, Sontheim, AltböllingerHof, Konradsberg, NeuböllingerHof
Adressen:
Stadtverwaltung Heilbronn
Marktplatz 1
74072 Heilbronn
Landratsamt Heilbronn
Bahnhofstraße 20
74072 Heilbronn
Agentur für Arbeit Heilbronn
Kaiserstraße 6
74072 Heilbronn
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Heilbronn sindSeveral neue Wohnbaugebiete in Planung und Umsetzung:
- Das Wohnbaugebiet Klingenäcker in Sontheim hat eine Fläche von etwa 7,6 ha und soll etwa 125 Wohneinheiten umfassen. Die Erschließung ist in Durchführung, und der Verkauf städtischer Bauplätze für die zweite Tranche ist für Mitte 2024 geplant.
- Im Wohnbaugebiet Mühlberg-Finkenberg in Biberach sind ca. 140 Wohneinheiten auf einer Fläche von 9,5 ha geplant. Die Erschließung beginnt im 4. Quartal 2023, und der Verkauf städtischer Bauplätze ist für 2025 vorgesehen.
- Das Baugebiet Längelter in Böckingen umfasst eine Fläche von ca. 17,8 ha und soll etwa 950 Wohneinheiten für ca. 2.000 Personen bieten. Es wird ein zentraler Grünzug, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Quartierszentrum enthalten. Die öffentliche Beteiligung und die Behördenbeteiligung sind im Gange.
- Im Baugebiet Nonnenbuckel "Hochgelegen" in Neckargartach sind ca. 520 Wohneinheiten und 80 Heimplätze geplant. Der Baubeginn ist erfolgt.
- Das Baugebiet Buckelgärten in Kirchhausen umfasst eine Fläche von 3,1 ha und soll ca. 60 Wohneinheiten bieten. Die Erschließung ist voraussichtlich ab 2025 geplant.
Zusätzlich gab es Verzögerungen und Herausforderungen bei der Erschließung des Gebiets Klingenäcker aufgrund von archäologischen Funden und Umweltschutzmaßnahmen, was zu Unmut unter den Grundstückseigentümern führte.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.