Leingarten ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg), die im Zuge der Gebietsreform am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74211
Vorwahl
07131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Riedhöfe, Riedhöfe
Adressen:
1. Stadt Leingarten
Rathausplatz 1
74211 Leingarten
2. Ordnungsamt Leingarten
Rathausplatz 1
74211 Leingarten
3. Bürgeramt Leingarten
Rathausplatz 1
74211 Leingarten
Gemeinde Leingarten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Städte Heilbronn und Leingarten planen ein gemeinsames Gewerbegebiet an der B 293, wobei die Federführung des Planungsprozesses bei Leingarten liegt. Dieses Gebiet umfasst eine acht Hektar große Fläche, die sich auf die Gemarkungen beider Städte verteilt. Die Städte werden sich über die Ausweisung der Flächen und die Erschließung des Gebiets abstimmen und die Vermarktung der Gewerbebauplätze gemeinsam durchführen.
In Leingarten selbst gibt es verschiedene Bebauungspläne, die regelmäßig aktualisiert und erweitert werden, wie z.B. der Bebauungsplan Kappmannsgrund II, der Bebauungsplan Mühlpfad Nordwest oder der Bebauungsplan Fallertor II - Eppinger Straße, die auf Anfrage beim Bauamt eingesehen werden können.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.